INFORMATIONEN ZUM SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH / “ABTREIBUNG“ IN FRANKFURT
Der instrumentelle Schwangerschaftsabbruch, der unter den Voraussetzungen des § 218a StGB straffrei möglich ist, kann in unserer ambulanten Tagesklinik in geschützter Atmosphäre stattfinden. Ein wichtiger Ausgangspunkt für unsere Arbeit ist der Respekt vor der Entscheidung der betroffenen Frau. Der Schwangerschaftsabbruch soll in einer angenehmen und wertfreien Umgebung durchgeführt werden, um die Frau/das Paar in ihrer/seiner Entscheidung zu unterstützen.
Vor dem Schwangerschaftsabbruch muss die Schwangere die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wahrgenommen und von dort den Beratungsschein erhalten haben.
Der instrumentelle Schwangerschaftsabbruch wird ambulant in unserer Klinik in einer kurzen Narkose durchgeführt. Der große Vorteil des instrumentellen Abbruchs ist, dass es sehr rasch geht, die Patientin nichts mitbekommt und keine Schmerzen während des Abbruchs verspürt. Nach dem Eingriff und einer kurzen Ruhephase kann die Patientin noch am selben Tag nach Hause gehen. Sie kann dann jedoch nicht alleine Auto fahren, deshalb empfehlen wir das Mitbringen einer Begleitperson.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Schwangerschaftsabbruch müssen drei volle Kalendertage liegen. Fand die Beratung beispielsweise an einem Montag statt, kann der Abbruch frühestens am Freitag durchgeführt werden.
Werden die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch / „Abtreibung“ von der Krankenkasse übernommen?
Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen und müssen von Patientinnen selbst bezahlt werden. Die Kosten für die ärztliche Beratung vor dem Abbruch, für ärztliche Leistungen und Medikamente vor und nach dem Eingriff, sowie für die ärztliche Behandlung von eventuell auftretenden Komplikationen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wie hoch sind die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch / “Abtreibung“ ?
Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch sind vom Individualfall abhängig. Frauen ohne oder mit nur geringem Einkommen erhalten gesetzliche Hilfe beim Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Und zwar unabhängig davon, wie sie krankenversichert sind. Wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Gerne klären wir Sie telefonisch darüber auf.
Wie lange bleibe ich in der Klinik nach einem Schwangerschaftsabbruch?
Nach dem Eingriff bleiben Sie noch mindestens eine Stunde im Aufwachraum. Wie lange Sie noch bleiben müssen hängt davon ab, wie weit Ihre Schwangerschaft bereits fortgeschritten war, wie Sie sich fühlen und wie gut Sie die Medikamente vertragen. Eine Übernachtung ist nicht notwendig.
Wie geht es nach dem Schwangerschaftsabbruch weiter?
Etwa 10 bis 14 Tage nach dem Eingriff ist eine Nachuntersuchung bei Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt empfehlenswert.
Nach dem Schwangerschaftsabbruch können Sie bald wieder einen Eisprung haben und schwanger werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über Verhütungsmethoden beraten zu lassen.
Ist nach dem Abbruch eine Schwangerschaft möglich?
Verläuft ein Schwangerschaftsabbruch ohne Komplikationen,steht für eine ganz normale Schwangerschaft nichts mehr im Wege.